Rauchmelderpflicht Bayern im Detail
Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.
Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.
Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31.12.2017.
Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?
Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?
Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?
Wo wird die Rauchmelderpflicht Bayern gesetzlich geregelt?
Unser Partner ist der Testsieger.
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Die Stiftung Warentest hat für ihre Januar-Ausgabe 2013 insgesamt 16 Rauchmelder* getestet. Der 10-Jahres-Rauchmelder Ei650 von Ei Electronics erhielt die Gesamtnote 1,9 und ist damit Testsieger (punktgleich mit einem weiteren Anbieter).
Zweifacher Testsieger
Mit diesem Ergebnis wiederholt Ei Electronics sein gutes Abschneiden aus dem Jahre 2002, bei dem das Vorgängermodell ebenfalls die Bestnote erhielt.
Qualität "Made in Europe"
Qualität steht für Ei Electronics an erster Stelle: Alle Rauchmelder werden in Europa produziert und einzeln in echtem Rauch getestet, bevor sie das Werk verlassen. Die Modelle der Ei650-Serie sind außerdem nach der erweiterten Prüfnorm VdS 3131 zertifiziert und mit dem Qualitätssiegel "Q" ausgezeichnet.